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Bereits vor dem Massensterben von
Geflügel können betroffene Geflügelbetriebe daran erkannt werden, dass
ein drastischer Einbruch der Legeleistung erfolgt.
Beim Verdacht oder beim
Ausbruch der Vogelgrippe können Betriebe sofort gesperrt, das Geflügel
ggf. gekeult werden.
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